Nach Urteil zur Athletenvereinbarung

eingestellt am 26.02.2014

Der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 27.02.2014 berichtet über die Veränderungen der Sportgerichte, die durch den Fall Pechstein stattgefunden haben.

Wie der Fall Pechstein die Sportgerichte verändert

„Prozesskostenhilfe, Öffentlichkeit und unabhängige Richter – Was in deutschen Gerichten normal ist, gilt am Sportgerichten häufig nicht. Nach einem Urteil des Münchners Landgerichts könnte sich das bald ändern. Dann wird der Fall Pechstein zu einem Fall für den Bundestag. 

Der Traum von Gold beginnt mit einer Unterschrift. Zumindest im Spitzensport. Wer an den olympischen Spielen teilnehmen will, muss beim Deutschen Olympischen Sportbund einen dreiseitigen Vertrag unterzeichnen und verspricht damit nicht zu dopen, nicht zu werben – und nicht zu streiten. Und falls doch, dann nur vor einem sportlichen Schiedsgericht. Marius Breucker, Anwalt der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft (DESG) nennt es deswegen etwas ketzerisch das dritte Gebot der Sportgerichtsbarkeit: "Du sollst keine anderen Gerichte haben neben mir." Das Münchner Landgericht fand dafür eine noch viel härtere Beschreibung: "unwirksam." Das Landgericht, das eigentlich nur eine Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband hatte abweisen wollen, stellte damit in einem Nebensatz plötzlich die ganze Sportgerichtsbarkeit in Frage.

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Es fehlt bei der Unterzeichnung der Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen Sportler und Verband so gut wie immer die Freiwilligkeit der Sportler“, sagte der Hamburger-Sportanwalt Jan Räker der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil des Münchner Landgerichts im Fall Pechstein, bisher noch nicht rechtskräftig, hat daher gute Chancen in dritter Instanz vom BGH bestätigt zu werden. 

DESG-Anwalt Marius Breucker, der für die Gegenseite mit Pechsteins Klage befasst war, mahnt daher rasche Reformen an, damit Sportler sich wirklich freiwillig der Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen. So müsse es etwa künftig möglich sein, Verfahren vor dem CAS auf Wunsch der Athleten öffentlich zu führen, sagte er dem Tagesspiegel. Wie bei einem normalen Gericht solle eine Prozesskostenhilfe eingeführt werden, da viele Athleten sich die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht nicht leisten könnten. Auch die Auswahl der Schiedsrichter müsse reformiert werden: „Das Gremium zur Errichtung der Schiedsrichterliste müsste paritätisch, nicht überwiegend durch olympische Komitees und Sportverbände besetzt sein“, sagte Breucker. 

Gesetzliche Grauzone

Fraglich ist zudem, ob überhaupt sämtliche Belange vor einem Sportgericht verhandelt werden müssen. „Ob jemand im Abseits steht, sollte nicht per Gesetz geregelt werden. Anderes mag für die Frage gelten, ob jemand zwei Jahre lang seinen Beruf nicht ausüben darf“, sagte Breucker. Mit einer Trennung könnte eine gesetzliche Grauzone geschlossen werden.“ […]

Quelle: Der Tagesspiegel


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