Neuer EuGH - "Widerrufsjoker"

Veröffentlicht am 23.09.2021

Neuer EuGH -
Der Europäische Gerichtshof hat am 09. September 2021 in drei Verfahren sich bei der Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestellt.
Dadurch ist ggf. der Weg für Widerrufe von Krediten wieder eröffnet. Als Experte wird hierzu Fachanwalt Oliver Renner in einem Bericht bei Fondsprofessionell zitiert.
Grundsätzlich gilt weiter: "Jeden Widerruf gründlich prüfen"

Nachfolgend der link zum Bericht in Fonds Professionell vom 22.09.2021

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/neuer-eugh-widerrufsjoker-im-einzelfall-nutzlos-209821/