Peter Beck Performance Fonds GbR

eingestellt am 22.04.2015

BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts an

und bestellt Abwickler


Ansprüche gegen handelnde Personen sichern


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 20.04.2015 informiert, dass sie die Abwicklung des von der Peter Beck Performance Fonds Gesellschaft nach bürgerlichen Rechts (GbR) unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet hat. Der Bescheid erging am 31. März, die Verfügung ist aber noch nicht bestandskräftig, wie die Behörde mitteilte. Anleger konnten sich als Gesellschafter an dem Unternehmen aus dem baden-württembergischen Kirchheim unter Teck in der Nähe von Stuttgart beteiligen. Die Peter Beck Performance Fonds GbR betrieb angeblich durch diese kollektive Vermögensverwaltung aber unerlaubt das Investmentgeschäft – nach Ausweis älterer Internetseiten spezialisierte sich auf Wandel- und Optionsanleihen. Weder das Unternehmen selbst noch der von ihr eingesetzte Vermögensverwalter Concept Capital Management AG mit Sitz auf der Karibikinsel St. Vincent verfügten aber über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch).

Hier könnten Ansprüche gegen die handelnden Personen in Betracht kommen.

Für die Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts hat die Bafin den Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Leichtle von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beauftragt. Der Anwalt darf auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Individuelle Ansprüche der Anleger gegen handelnde Personen werden von diesem jedoch nicht geprüft. Diese müssen gesondert geltend gemacht werden.

Da hier erwartungsgemäß ein Windhundrennen beginnen wird gilt es, schnell zu handeln, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.



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