Pishing Angriff - Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig

eingestellt am 18.03.2024

Pishing Angriff auf Konto – Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23 -

 

Einem Kunden einer Bank wurde nach einem Pishing – Angriff von Betrügern von seinem Konto rund € 50.000,00 durch nicht veranlasste Transfers seines Kontos entzogen. Er verklagte seine Bank auf Erstattung des Betrages.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bank dem Kunden das Geld nicht zurückerstatten muss: „Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer namhaften internationalen Sozietät. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen kann unterstellt werden, dass er in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren ist. Nach seiner informatorischen Anhörung verbleiben beim Senat keine Zweifel, dass er auch in der Erledigung seiner persönlichen Bankangelegenheiten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln geschäftlich erfahren ist; er berichtete, dass er Online- und Telefonbanking bei mehreren Instituten nutzt und war auch mit den grundlegenden Funktionen von Banking- bzw. TAN-Apps vertraut“, so das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 6. Dezember 2023 – 3 U 3/23 –).

 

Die Bank kann gegen den bestehenden Erstattungsanspruch des Kunden „nur“ einwenden, dass dieser grob fahrlässig gehandelt habe. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall.

 

Rechtsanwalt Oliver Renner konnte schon für zahlreiche Bankkunden erfolgreich die Rückerstattung gegen verschiedene Banken durchsetzen.

 

Sind Sie auch betroffen?

 

Sie können sich gerne bei Fragen hierzu an mich wenden:

 

O.Renner@wueterich-breucker.de

 

Stuttgart, den 18.03.2024

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

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