Reaktion auf Kündigung nach englischem Recht

eingestellt am 24.11.2014

Gilt für ein Anstellungsverhältnis englisches Recht, so kann ein Arbeitnehmer je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche geltend machen: Er kann vorbringen, dass die Kündigung an sich einen Vertragsbruch darstellt („wrongful dismissal“) und den daraus entstandenen finanziellen Schaden geltend machen. Gleichzeitig oder alternativ kann der Arbeitnehmer sich auf das Fehlen eines Kündigungsgrundes berufen („unfair dismissal“), wenn besondere Voraussetzungen, wie das Vorliegen einer bestimmten Laufzeit des Arbeitsvertrages, erfüllt sind. Bei Erfolg einer „unfair dismissal“ Klage wird dem Arbeitnehmer ebenso ein Schadensersatzanspruch („basic award of compensation“ and „award to compensate actual financial loss“) zugesprochen. Ist die Kündigung betriebsbedingt („redundancy“), kann der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf „redundancy payment“ geltend machen.

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