Reaktionen auf geplantes Anti-Doping-Gesetz - Marius Breucker in den ARD-Tagesthemen

eingestellt am 23.12.2015

Die ARD-Tagesthemen berichteten am 11. November 2014 über den Entwurf des Bundesjustizministeriums und den Bundesinnenministeriums für ein Anti-Doping-Gesetz. In einer ersten Stellungnahme begrüßt der Radprofi Marcel Kittel die vorgesehene Strafbarkeit dopender Sportler und erhofft sich davon eine Effektivierung des Anti-Doping-Kampfes. Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Sportrechtler Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker sieht in der Strafbarkeit auch einen präventiven Ansatz, da mancher Sportler von den jetzt möglichen staatsanwaltschaftlichen Entwicklungen und einer drohenden Freiheitsstrafe abgeschreckt werden könnte. Im Sinne einer Konsistenz mit den bestehenden sportrechtlichen Regelungen regt Anwalt Marius Breucker zusätzlich die Einführung einer Kronzeugenregelung auch im staatlichen Anti-Doping-Strafrecht an. Kritik am Gesetzentwurf äußerte die Grünen-Politikerin Renate Künast, die in einer Strafbarkeit der Athleten keinen tragfähigen Ansatz sieht. 

Der ARD-Bericht von Jochen Gräbert stellt heraus, dass in künftigen Verfahren die sportrechtlichen Entscheidungen von den strafrechtlichen abweichen können. Rechtsanwalt Marius Breucker bestätigte dies: "Es gilt ein anderer Beweismaßstab. Es kann daher durchaus sein, dass ein Athlet im sportgerichtlichen Verfahren verurteilt wird, während er im staatlichen Strafverfahren freigesprochen wird."




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