Schiedsgutachter nach § 18 ARB

eingestellt am 29.04.2015

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – in die Schiedsgutachterliste nach § 18 ARB für das Bank- und Kapitalmarktrecht aufgenommen.

Das Schiedsgutachten-Verfahren ist im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine der beiden Möglichkeiten, die Ablehnung der Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalles durch den Rechtsschutzversicherer von einem unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.

Schiedsgutachter ist ein Rechtsanwalt, der seit mindestens fünf Jahren zugelassen ist. Er wird von der für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand von nach Fachgebieten geordneten Listen.

Der Schiedsgutachter entscheidet anhand der ihm vorgelegten Unterlagen im schriftlichen Verfahren.


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