Schiffsfonds: Hinweispflicht auf Totalverlustrisiko

eingestellt am 09.01.2014

Schiffsfonds: Hinweispflicht auf Totalverlustrisiko

nur bei risikoerhöhenden Umständen

LG Dortmund, Urteil vom 08.11.2013 – AZ: 3 O 124/13 -

 

In einem Gastbeitrag bei CASH.Online bespricht Rechtsanwalt Oliver Renner das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 08.11.2013 – AZ: 3 O 124/13 -. Danach besteht eine Hinweispflicht auf ein Totalverlustrisiko bei Schiffsfonds nur bei Hinzutreten besonderer, risikoerhöhender Umstände.

 

Nachfolgend der Link zu Beitrag vom 09.01.2014:

 

http://www.cash-online.de/geschlossene-fonds/2014/schiffsfonds-bgh/162196



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