Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds

eingestellt am 27.05.2014

Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds - Der BGH hat das letzte Wort gesprochen - Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme


Rechtsanwalt Oliver Renner hat in EXXECNEWSLEGAL vom 26.05.2014 (Beilage 5, Ausgabe 11) die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2014 (XI ZR 477/12 und XI ZR 130(/13) besprochen.


Danach hat eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.

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