Spielverlust nach Spielabbruch durch Verschulden des Vereins

eingestellt am 23.12.2015

Am 11. August 2015 berichtete Sky Sports über die Rechtsfolgen des Abbruchs der DFB-Pokalbegegnung VfL Osnabrück gegen Rasenballsport Leipzig. Zur Rechtslage im Verfahren vor dem DFB-Sportgericht interviewte Sky Sport den Stuttgarter Rechtsanwalt Marius Breucker. Er erläutert, dass ein Spiel gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB zulasten des Vereins gewertet wird, der einen Spielabbruch verschuldet hat. Da einem Verein das Verhalten seiner "Anhänger" zugerechnet wird, muss das Spiel zulasten des VfL Osnabrück als verloren gewertet werden. Hieran ändert auch das Angebot des Leipziger Sportdirektrs Ralf Rangnick auf ein Wiederholungsspiel nichts. "Die Rechtsfolgen nach einem Spielabbruch stehen nicht zur Disposition des DFB-Sportgerichts oder der beteiligten Vereine. Man muss bedenken, dass bei einem solchen Vorfall auch Dritte betroffen sind", so Anwalt Marius Breucker. 




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