Die Kommission sperrte die beiden Funktionäre denn auch für jeweils acht Jahre. Die FIFA-Berufungskommission hatte die Sperre auf sechs Jahre reduziert, wogegen sowohl Blatter als auch Platini in getrennten Rechtsmittelverfahren vor den Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS zogen.
Nach dessen Entscheidung bleibt Michel Platini der Weg zur Überprüfung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht, den er nach Ankündigung seiner Anwälte beschreiten will. Das Schweizerische Bundesgericht prüft indes nicht die Sache selbst, sondern beschränkt sich auf die Prüfung grundlegender Verfahrensvorschriften und rechtsstaatlicher Grundsätze (Ordre Public). Nur wenn hiergegen verstoßen wurde, kommt eine Aufhebung des Schiedsspruchs unter Rückverweisung des Verfahrens an den CAS in Betracht.
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
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https://mariusbreucker.wordpress.com/2016/05/14/sportrecht-cas-schiedsspruch-im-schiedsverfahren-platini-vs-fifa/