Strafprozess gegen Stefan Schumacher

eingestellt am 09.04.2013

Stuttgart, 10. April 2013 - In einem Strafverfahren vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart soll die Frage geklärt werden, ob der Radsportler Stefan Schumacher durch Doping einen Betrug im strafrechtlichen Sinne gegenüber seinem Arbeitgeber begangen hat.

Den Dopingverstoß hat Schumacher eingeräumt. Er wurde hierfür sportrechtlich zuletzt vom Court of Arbitration for Sport (CAS) für zwei Jahre gesperrt. Nun stellt sich die Frage: War die Zusage Schumachers gegenüber dem Arbeitgeber, dass er nicht dope, ein strafbarer Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB)?

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, regelmäßiger Berater und Vertreter der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), verfolgt den Prozess aus sportjuristischer Sicht. Er sprach anlässlich des Prozessauftaktes unter anderem mit der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten:


StN-Interview-09-04-2013.pdf

Quelle: Stuttgarter Nachrichten
             www.stuttgarter-nachrichten.de


StZ-Interview-10-04-2013.pdf

Quelle: Stuttgarter Zeitung
             www.stuttgarter-zeitung.de


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