Stuttgarter Kickers kommen mit blauem Auge davon

eingestellt am 08.10.2013

Das DFB-Sportgericht verhängte gegen die Stuttgarter Kickers wegen des Fehlverhaltens einzelner Zuschauer im Heimspiel gegen Holstein Kiel und im Auswärtsspiel beim 1. FC Heidenheim eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.500,- EUR.

Geahndet wurde das Anspucken eines Linienrichters durch einzelne Zuschauer im Heimspiel gegen Holstein Kiel sowie das Abbrennen einer Rauchbombe beim Auswärtsspiel in Heidenheim. Nach § 9a Nr. 1 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RuV) ist jeder Verein für das Verhalten seiner Zuschauer verantwortlich und haftet verschuldensunabhängig für deren Fehlverhalten. „Strafmildernd berücksichtigte der DFB, dass im Heimspiel sofort Maßnahmen zum Schutz des Schiedsrichtergespanns ergriffen wurden und sich der Verein offiziell entschuldigte“, erklärte der Stuttgarter Sportrechtler Dr. Marius Breucker, der die Kickers gegenüber dem DFB vertrat. Zudem wurden die Bemühungen honoriert, die Täter zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Beim Abbrennen der Rauchbombe in Heidenheim fiel zugunsten der Kickers ins Gewicht, dass niemand konkret gefährdet und der Spielbeginn nicht verzögert wurde. „Die Kickers werden das Urteil akzeptieren und weiterhin alles daran setzen, dass sich auch die Zuschauer gegenüber Gegnern und Schiedsrichtern fair verhalten“, erklärte Kickers-Anwalt Marius Breucker.


Zur Pressemitteilung der Stuttgarter Kickers:

http://www.stuttgarter-kickers.de/verein/news/775





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