Stuttgarter Kickers nehmen „Becherwerfer“ in Regress

eingestellt am 20.03.2009

Stuttgart, 21. März 2009 - Das DFB-Pokalspiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC Berlin vom 25. Oktober 2006 hat ein juristisches Nachspiel: Die Stuttgarter Kickers nehmen den „Becherwerfer“ auf Schadensersatz in Anspruch, der mit einem Wurf auf den Schiedsrichter-Assistenten für einen vorzeitigen Spielabbruch gesorgt hatte. Nach Ansicht der Kickers muss der Stadionbesucher für sämtliche Schäden aufkommen, die dem blauen Traditionsverein aus Degerloch im Nachgang entstanden.

Dazu gehören die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe, die Kosten dieses Verfahrens sowie der entgangene Gewinn wegen des vom DFB verhängten „Geisterspiels“. Ob sich die Kickers mit ihren Ansprüchen durchsetzen, ist unter Experten umstritten. So ist etwa fraglich, ob ein Zuschauer auch für Vertragsstrafen haftet, die sich aus dem Verhältnis des Vereins zum DFB ergeben. „Die Teilnahme am DFB-Pokal setzt voraus, dass jeder Verein die Bestimmungen des DFB anerkennt. Hierzu gehören auch angemessene Vertragsstrafen im Falle unsportlichen Verhaltens von Zuschauern“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker die Position des Vereins. „Solange sich die finanziellen Folgen nicht außerhalb dessen bewegen, womit nach allgemeiner Lebenserfahrung zu rechnen ist, muss ein Störer auch für von ihm verursachte Vertragsstrafen haften“, ergänzt der Stuttgarter Anwalt, der die Kickers schon in verschiedenen Verfahren vertreten hat.

Bislang ist, soweit bekannt, erst ein vergleichbarer Fall entschieden: Das Oberlandesgericht Rostock urteilte am 28. April 2006, dass „Spielfeld-Flitzer“ für die später gegen den Verein verhängte Vertragsstrafe haften (Aktenzeichen 3 U 106/05). Es bleibt abzuwarten, ob das angerufene Landgericht Stuttgart dieser Argumentation auch im Falle des „Becherwerfers“ folgt. Das DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin war beim Stande von 0:2 in der 81. Spielminute abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichterassistent von einem Hartplastikbecher am Rücken getroffen und bewusstlos zusammengesunken war.



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