Unzulässige Rechtsdienstleistung oder erlaubte Nebenleistung?

eingestellt am 06.05.2013

Unzulässige Rechtsdienstleistung oder erlaubte Nebenleistung?


Wird im Zusammenhang mit einer Honorarberatung eine Rechtsdienstleistung erbracht, könnte der Vertrag über die Honorarberatung wegen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nach § 134 BGB nichtig sein.

Rechtsanwalt Oliver Renner hat in der Zeitschrift AssCompact (Heft Mai 2013, Seite 130 f.) diese Frage im Zusammenhang mit der Prüfung der Sozialversicherungspflicht durch Versicherungsvermittler sowie der rechtlichen Beratung im Rahmen von Kreditkontrollen durch Finanzdienstleister untersucht.



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