Verjährung bei Falschberatung: Dieses Urteil sollten auch Vermittler kennen

eingestellt am 04.10.2015

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in einem Beitrag in FONDS professionell die Urteile des Bundesgerichtshofs besprochen, wonach durch Mahnverfahren oder Güteanträge ggf. die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospekthaftung nicht wirksam gehemmt worden ist. Damit ein Güteantrag eine wirksame Verjährungshemmung herbeiführt, muss er hinreichend individualisiert sein. Zahlreiche Güteanträge waren dies nicht. Das Mahnverfahren könnte zudem rechtmissbräuchlich verwandt worden sein. Klagen wegen Verjährung könnten daher alleine aus diesen Gründen verloren gehen könnten und ggf. Ansprüche gegen Anwälte geltend gemacht werden können.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

 

http://www.fondsprofessionell.de/news/steuer-recht/nid/verjaehrung-bei-falschberatung-dieses-bgh-urteil-sollten-auch-vermittler-kennen/gid/1023003/ref/4/

 

 



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