Verjährung bei verschwiegener Rückvergütung

eingestellt am 25.03.2014

Verjährung bei verschwiegener Rückvergütung

BGH öffnet Büchse der Pandora zum zweiten Mal

BGH, Urteil vom 04.02.2014 – XI ZR 398/12 -

 

In einem Gastbeitrag bei CASH.Online kommentiert Rechtsanwalt Oliver Renner das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2014 – XI ZR 398/12 -. Danach beginnt die Verjährung bei verschwiegenen Rückvergütungen schon dann zu Laufen, wenn der Anleger Kenntnis davon hat, dass die Bank dem Grunde nach Provisionen erhält.

 

Nachfolgend der Link zu Beitrag vom 25.03.2014:

 

http://www.cash-online.de/recht-steuern/2014/verjaehrung/176685



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