Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Schiffsfonds

eingestellt am 12.01.2016

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in einem Beitrag in CASH – Online vom 05.01.2016 das Urteil des Landgericht Hamburg vom 03.11.2015 (AZ.: 323 O 479/13) kommentiert.

Wer meint ein Sparbuch zu bekommen und einen Schiffsfonds mit einem Prospekt erhält, bei dem müssen „sämtliche Alarmglocken schrillen“, so das Landgericht Hamburg in seinem Urteil. Es ging von Verjährung aus und hat die Klage abgewiesen.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.cash-online.de/recht-steuern/2016/samtliche-alarmglocken-hatten-schrillen-mussen/297932



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