Verjährungshemmung durch Mahnverfahren?

eingestellt am 28.07.2015


BGH, Urteil vom 23.06.2015 – XI ZR 536/14 -

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - hat in EXXECNEWSLEGAL vom 20.07.2015 (Beilage 03, Ausgabe 15) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2015 (AZ.: XI ZR 536/14) kommentiert. Danach kann ein Mahnverfahren missbräuchlich sein und die Verjährung nicht hemmen, wenn im Rahmen eines Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Kapitalanlage im Mahnverfahren bewusst die falsche Angabe gemacht wurde, dass die beantragt Zahlung nicht von einer Zug-um-Zug Leistung abhängt.

 



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