Verkürzte Amtszeit des Vereinsvorstands bei Ergänzungswahl?

Veröffentlicht am 16.01.2026

Verkürzte Amtszeit des Vereinsvorstands bei Ergänzungswahl?

Bild auf Pixabay, erstmals veröffentlicht am 19. April 2024

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Tritt das gewählte Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins vor Ablauf seiner Amtsperiode zurück, so stellt sich – sofern die Satzung keine abweichende Regelung trifft – regelmäßig auf der nächsten Mitgliederversammlung die Frage, ob und gegebenenfalls für welche Amtszeit die freigewordene Vorstandsposition neu zu besetzen ist.

 

Solange der Verein auch nach Rücktritt eines Vorstandsmitglieds nach wie vor über die gemäß der eigenen Satzung ausreichende Zahl vertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder verfügt, ist eine Nachwahl oder Ergänzungswahl des vakant gewordenen Vorstandspostens nicht zwingend. Gleichwohl besteht in aller Regel - schon im Sinne einer Aufteilung der anfallenden Aufgaben - ein Bedürfnis, das durch Rücktritt freigewordene Vorstandsamt neu zu besetzen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob das neu zu wählende Vorstandsmitglied für die volle, satzungsgemäße Amtsperiode (zum Beispiel für zwei Jahre) oder aber lediglich für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds (zum Beispiel für noch ein Jahr) zu wählen ist.


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Bild von Mariakray auf Pixabay, erstmals veröffentlicht am 17. November 2021

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Sieht die Satzung – was der Regelfall ist – eine bestimmte Amtszeit für den Vorstand vor (z. B. zwei Jahre) und trifft die Satzung keine abweichenden Regelungen für den Fall einer Ergänzungswahl bzw. Nachwahl, so gilt die satzungsgemäße Amtsdauer auch für den neugewählten Vorstand. Das hat zur Folge, dass das neugewählte Vorstandsmitglied länger im Amt bleibt als die übrigen Vorstandsmitglieder. Wenn stattdessen eine Nachwahl lediglich für den Zeitraum der verbleibenden Amtszeit des ausgeschiedene Vorstandsmitglieds gewollt ist, so müsste dies in der Satzung ausdrücklich geregelt werden.

 

Auch wenn eine solche Satzungsregelung fehlt, bestehen in der vereinsrechtlichen Praxis Möglichkeiten, trotz der grundsätzlich für die Mitgliederversammlung bindenden Satzungsbestimmung mit einer festen Amtszeit (in unserem Fall von zwei Jahren) einen Modus zu finden, wie der nachgewählte Vorstand im Ergebnis gleichwohl nur für die Restlaufzeit des ausgeschiedenen Vorstands im Amt bleibt und demnach eine gemeinsame Wahl aller Vorstandsmitglieder in der nächsten Mitgliederversammlung ermöglicht wird. Dies muss jedoch im Einzelfall anhand der Satzung des jeweiligen Vereins und der vereinsrechtlichen Vorgaben insbesondere des § 27 BGB und § 32 Abs. 1 BGB geprüft werden.

 

Vergleiche zu den Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds aus einem eingetragenen Verein den Beitrag „Nachwahl (Ergänzungswahl) nach Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds im Verein“ unter https://mariusbreucker.wordpress.com/2026/01/16/nachwahl-erganzungswahl-nach-ausscheiden-eines-vorstandsmitglieds-im-verein/.