Vizepraäsident der MAGOI Beteiligungen AG zu Schadensersatz gegenüber Anleger verurteilt

eingestellt am 18.11.2010

Pressemitteilung


Vizepräsident der MAGOI Beteiligungen AG zu Schadensersatz gegenüber Anleger verurteilt   

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010 -25 O 172/10 - nicht rechtskräftig


Das Landgericht Stuttgart hat den Vizepräsidenten der MAGOI Beteiligungen AG dazu verurteilt, einer von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 20.324,86 zu bezahlen.

Die Anlegerin übergab dem Vizepräsidenten der MAGOI Beteiligungen AG insgesamt einen Betrag in Höhe von € 16.000,00. Damit sollte die Anlegerin ein Investment in Projekte der „Katalytischen Depolymerisation“ tätigen resp. sich an der Finanzierung solcher Projekte beteiligen. Das Investment erfolgte in Form einer sogenannten „MAGOI – Beteiligung“. Hierzu hat die Anlegerin auch einen Vertrag mit der Helvetia Internationale Treuhand AG mit Sitz in Zug/Schweiz unterschrieben.

Weder der Vizepräsident noch die MAGOI Beteiligung AG und auch nicht die Helvetia Internationale Treuhand AG verfügten über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für das Kreditwesen nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz; in der bis zum 19.07.2007 gültigen Fassung vom 21.12.2004).

Gegen den Vizepräsidenten der MAGOI Beteiligung AG hatte das Landgericht bereits am 19.08.2010 ein stattgebendes Versäumnisurteil erlassen. Nach Einspruch hiergegen hat das Landgericht Stuttgart das Versäumnisurteil mit seinem Urteil vom 11.11.2010 (AZ.: 25 O 172/10) in vollem Umfang aufrecht erhalten.

Das Landgericht folgte in seinem Urteil vollumfänglich der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner. Die Anlegerin hat danach einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. BGB in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz). § 32 KWG ist Schutzgesetz zu Gunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Da in dem Vertrag mit der Helvetia Internationale Treuhand AG ein unbedingter Rückzahlungsanspruch suggeriert wurde – feste Zinserträge von 6%, 7% und 12 % in den ersten drei Jahren -, handelt es sich nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz. Als Organ – Vizepräsident - der MAGOI Beteiligungen AG betrieb der Beklagte daher ohne Erlaubnis im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte und haftet der Anlegerin daher auf Schadensersatz. Der Klage wurde – ohne Beweisaufnahme – stattgegeben.


Stuttgart, den 18. November 2010

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart



MAGOI-Beteiligungen-AG-LG-Stuttgart.pdf


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