Western Union zur Rückzahlung verurteilt
Amtsgericht Kempen, Urteil vom 11.12.2025 – 13 C 247/25 –
Western Union bietet Bargeldtransfers ins Ausland an. Ein Kunde von Western Union hatte via Online an Western Union den Auftrag erteilt, einen Betrag von rund € 1.300,00 auf ein Konto in der Türkei zu transferieren. Der Betrag wurde auf dem Konto aber nicht gutgeschrieben. Der Auftrag wurde daher vom Kunden wieder storniert und Western Union zur Rückzahlung aufgefordert. Vergeblich. Western Union beharrte darauf, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben worden wäre.
Der Kunde beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen Western Union vorzugehen. Gegen Western Union wurde Klage eingereicht.
Das Amtsgericht Kempen hat daraufhin Western Union verurteilt, den Transferbetrag von rund € 1.300,00 zzgl. Kosten und Zinsen an den Kunden zurückzahlen (Amtsgericht Kempen – Urteil vom 11.12.2025 – 13 C 247/25).
Western Union konnte im Prozess nicht den Beweis erbringen, dass eine Gutschrift auf dem Konto des Empfängers erfolgte.
Sind Sie auch betroffen? Sie können sich gerne bei Fragen hierzu an mich wenden:
Stuttgart, den 15.12.2025
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
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