WM 2006 - Maßnahmen gegen Hooligans

eingestellt am 30.04.2006

Pressemitteilung



WM 2006 - Maßnahmen gegen Hooligans


Aktuelle Untersuchung zur Zulässigkeit von Sicherheitsmaßnahmen vor der WM


Sechs Wochen vor Beginn der WM treffen DFB und Polizei konkrete Maßnahmen, um die Sicherheit während des Turniers zu gewährleisten. Der DFB verhängt auf Grundlage seines "Hausrechts" gegen bekannte Gewalttäter Stadionverbote für alle WM-Stadien. Diese sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere muss der Betroffene bereits im Zusammenhang mit Fußballspielen als Störer in Erscheinung getreten sein. Die Sicherheit in den Stadien hat der DFB in den Allgemeinen Ticket-Bedingungen (ATGB) und der WM-Hausordnung geregelt. Demnach ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände ebenso verboten wie extremistische oder rassistische Plakate. Jeder Besucher willigt in eine umfassende Personenkontrolle ein. Alkoholisierte Personen dürfen nicht ins Stadion. Wer nachhaltig gegen die Hausordnung verstößt, erhält ein Stadionverbot für die restliche WM. "Spielfeld-Flitzern" droht darüber hinaus ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 EUR. Für den DFB ist es eine Gratwanderung: Einerseits darf er den einzelnen Fan nicht schikanieren; andererseits ist er aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht zu angemessenen Maßnahmen gegen Hooligans verpflichtet.

Die Polizei verfolgt in diesen Tagen das Konzept der "Deanonymisierung": Sie macht potentiellen Gewalttätern in "Gefährderansprachen" deutlich, dass sie im Falle von Gewalttaten mit Präventivmaßnahmen und Strafverfolgung rechnen müssen. Die derzeit zugestellten Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote verhindern die Anreise von Gewalttätern zu Stadien und anderen gefährlichen Orten ("Public Viewing"). Als ultima ratio droht ein bis zu zweiwöchiger Polizeigewahrsam. Während der WM kann die Polizei ihre Maßnahmen nicht nur auf das Polizeigesetz, sondern auch auf speziell für das Stadiongelände geltende Polizeiverordnungen und Stadionordnungen stützen.

Sportrechtsexperte Dr. Marius Breucker befasst sich seit seiner Dissertation im Jahr 2002 mit dem Thema Sicherheit bei Fußballspielen. Eine aktuelle Untersuchung der Zulässigkeit der Maßnahmen im Vorfeld der WM erscheint am 2. Mai 2006 in Heft 18 der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) und wird auf Vorträgen an der Hochschule Pforzheim (31.05.2006) und der Universität Würzburg (06.06.2006) vorgestellt.


Stuttgart, im April 2006

E-Mail: sekretariat@wueterich-breucker.de
Internet: www.wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-0706-WM2006.pdf



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