Gemeindliche Erschließungspflicht nach gegen Treu und Glauben verstoßender Verweigerung der Planverwirklichung
In einem bemerkenswerten von Wüterich Breucker Rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 12.01.2022 (Au 4 K 21.1107, juris) hat die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg der beklagten Gemeinde einen Eintrag in das Stammbuch verpasst, der in der Rechtsgeschichte seinesgleichen suchen dürfte.
Das Verwaltungsgericht fasst zunächst in Rz. 19 der Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast hin zu einer Erschließungspflicht zusammen
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