Wirtschaftsrecht


Das zivile Wirtschaftsrecht gehört zur Kernkompetenz der Kanzlei. Wir beraten Unternehmen „von der Wiege bis zur Bahre“.

Von der Gründung und dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen über die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Unternehmensgestaltung bis hin zur Beratung und Prozessführung zum Beispiel im 

  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht,
  • Vertriebsrecht
  • Wettbewerbsrecht, 
  • Arbeitsrecht, 
  • IT-Recht und 
  • Insolvenzrecht
können wir Sie in allen „Lebenslagen“ Ihres Unternehmens beraten. Sollten wir einmal nicht die für Ihre Fragen erforderliche Expertise bereit halten, können sich sich darauf verlassen, dass wir für Sie den geeigneten Spezialisten finden.

Wir bearbeiten außerdem Ihren Forderungseinzug im In- und Ausland einschließlich der inländischen und grenzüberschreitenden Vollstreckung. 

Im internationalen Wirtschaftsrecht bieten wir ausländischen Investoren in Deutschland und deutschen Investoren im Ausland rechtliche Begleitung an. Hier klären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Investitionen. Nach Wunsch führen wir internationale Vertragsverhandlungen für Sie und beraten Sie bei der Vertragsgestaltung. 

Letzte Blogartikel zum Thema

Corona Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden

Corona Sofort Hilfe muss nicht zurückbezahlt werden Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2022 – 20 K 393/22 – Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2022 – 16 K 125/22 – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Verwaltungsgericht Köln haben entschieden, dass im Frühjahr 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen ausbezahlte Corona Soforthilfen an Selbständige und Kleinstunternehmen nicht zurückbezahlt werden müssen. Beide Gerichte sehen keinen wirksamen Rückzahlungsvorbehalt in den Bescheiden. Ob durch eine später eingeführte Förderrichtlinie sich was anderes ergeben könnte, könne dahinstehen, da diese bei Erlass der Bewilligungsbescheide noch nicht existierte.
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Keine Corona Gutscheine bei beruflichen Fortbildungen/Seminaren

Keine Corona-Gutscheine bei beruflichen Seminaren und Fortbildungen OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 – 11 U 66/21 - Auf Grund der Pandemie hat der Gesetzgeber in Art. 240 § 5 Abs. 1 EGBGB für Veranstalter die Möglichkeit vorgesehen, dem Inhaber einer vor dem 08. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein zu übergeben, wenn die Veranstaltung auf Grund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte. Das Oberlandesgericht Celle hat in Bezug auf berufliche Veranstaltungen wie beispielsweise Tagungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die sich an Erwerbstätige richten entschieden, dass diese o.g. Regelung nicht anwendbar ist.
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Setzungsschäden an Gebäuden durch Bäume?

Insbesondere auf tonigem Baugrund führt die Trockenheit der letzten Jahre vermehrt zu Schäden an Gebäuden durch Setzungen. Häufig machen die betroffenen Eigentümer für solche Schäden Pflanzen auf benachbarten Grundstücken verantwortlich und erheben Schadensersatz- und/oder Entschädigungsklagen gegen ihre Nachbarn.
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