Wirtschaftsrecht


Das zivile Wirtschaftsrecht gehört zur Kernkompetenz der Kanzlei. Wir beraten Unternehmen „von der Wiege bis zur Bahre“.

Von der Gründung und dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen über die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Unternehmensgestaltung bis hin zur Beratung und Prozessführung zum Beispiel im 

  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht,
  • Vertriebsrecht
  • Wettbewerbsrecht, 
  • Arbeitsrecht, 
  • IT-Recht und 
  • Insolvenzrecht
können wir Sie in allen „Lebenslagen“ Ihres Unternehmens beraten. Sollten wir einmal nicht die für Ihre Fragen erforderliche Expertise bereit halten, können sich sich darauf verlassen, dass wir für Sie den geeigneten Spezialisten finden.

Wir bearbeiten außerdem Ihren Forderungseinzug im In- und Ausland einschließlich der inländischen und grenzüberschreitenden Vollstreckung. 

Im internationalen Wirtschaftsrecht bieten wir ausländischen Investoren in Deutschland und deutschen Investoren im Ausland rechtliche Begleitung an. Hier klären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Investitionen. Nach Wunsch führen wir internationale Vertragsverhandlungen für Sie und beraten Sie bei der Vertragsgestaltung. 

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WWM PLUS AG - Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen

WWM Plus AG – Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen - Landgericht Heilbronn, Urteil vom 04.08.2023 – 10 O 263/22 Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Insolvenzverwalters der WWM Plus AG gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner abgewiesen. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind. Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn liegen im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht vor.
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Bewertungsportale - Verfasser muss Tatsachen seiner schlechten Kritik beweisen

Bewertungsportale – Verfasser muss Tatsachen seiner schlechten Kritik beweisen LG Frankenthal, Urteil vom 22.03.2023 – 6 O 18/23 - Verfasser von Beiträgen in Online – Bewertungsportalen müssen schlechte Kritiken bezogen auf negative Tatsachenbehauptungen zulasten eines Unternehmens beweisen, dass diese zutreffend sind. Gelingt dieser Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen nach einem Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 22.03.2023 – AZ.: 6 O 18/23 – Unterlassung verlangen.
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WWM Plus AG - Insolvenzerwalter scheitert mit Prozesskostenhilfeantrag

WWM Plus AG – Insolvenzverwalter scheitert mit Prozesskostenhilfeantrag Der Insolvenzverwalter der WWM Plus AG ist mit einem Prozesskostenhilfeantrag beim Landgericht Stuttgart gescheitert. Seine beabsichtigte Klage gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner bietet nach einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.03.2023 – 27 O 237/22 – keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind. Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart liegen die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht vor. Marketingzuschüsse können daher von Vertriebspartner nicht zurückgefordert werden.
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