Rückzahlungsklausel in Arbeitsverträgen zu Fortbildungskosten unwirksam
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BAG, Urteil vom 25.04.2023 – 9 ARZ 187/22 –
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.04.2023 – Aktenzeichen: 9 ARZ 187/22 – entschieden, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag wegen Verstoß gegen AGB-Recht unwirksam ist, wonach vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser die Prüfung wiederholt (ausgenommen Härtefälle) nicht antritt oder binnen zwei Jahren nach dem Examen kündigen sollte.
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Das neue Nachweisgesetz: Arbeitsverträge müssen angepasst werden
Am 01.08.2022 ist das neue NachwG in Kraft getreten. Die bislang sanktionslosen Vorschriften des NachwG sind nunmehr bußgeldbewehrt. Es besteht Handlungsbedarf.
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Mitarbeiterdarlehen – Wirksamkeit einer sofortigen Rückzahlungsklausel
BAG, Urteil vom 28. September 2017 – 8 AZR 67/15 –
Die Rechtsprechung zu Mitarbeiterdarlehen ist komplex. Das Bundesarbeitsgericht musste über einen Fall entscheiden, wonach ein Mitarbeiterdarlehen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers sofort fällig und zur Rückzahlung gestellt wurde.
Eine Kündigungs- oder Fälligkeitsklausel, welche die weitere Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an den Fortbestand des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses knüpft, kann nach dem Bundesarbeitsgericht im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies ist dann der Fall, wenn auch Fallgestaltungen erfasst werden, in denen kein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers, also des Darlehensgebers gegeben ist.
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