Betriebsbedingte Kündigungen sollten präzise vorbereitet werden und sich insbesondere detailliert mit der unternehmerischen Entscheidung auseinandersetzen.
Weiterlesen...Das LAG Köln hat in seiner Entscheidung vom 16. Juni 2025 (Az. 5 Ta 58/25) entschieden, dass ein DFB-Schiedsrichter in einem Arbeitsverhältnis zum DFB steht.
Weiterlesen...Eine Kündigung sollte nicht per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Dies zeigt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eindrucksvoll. Unternehmen sollten bei der Zustellung von Kündigungen sorgfältig sein, um etwaige erhebliche Rechtsnachteile zu vermeiden.
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