Zur Frage, ob Stützpunkttrainer des Verbandes – in diesem Falle des DFB – arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer oder als freie Mitarbeiter einzustufen sind, äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker in den Stuttgarter Nachrichten am 7. Mai 2020:
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Angesichts der derzeitigen Trainings- und Wettbewerbsverbote stellt sich für viele Vereine die Frage, ob Spieler, die für die kommende Saison verpflichtet werden, in gleicher Weise Anspruch auf Kurzarbeitergeld erlangen wie derzeit beschäftigte.
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BAG zum Fall Müller: Befristung von Arbeitsverhältnissen im Sport
Wie besonders ist der Sport?
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner vorab veröffentlichten Pressemitteilung zum Fall "Müller" (Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16) deutlich gemacht, dass es die Befristung des Arbeitsvertrages aufgrund der "Eigenart der Arbeitsleistung" gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG für wirksam erachtet.
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