Unsere Kanzlei betreut bundesweit Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsverträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in privaten Verhandlungen und vor Gericht. Wichtig ist uns eine fundierte persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um auf die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation einzugehen.
Wir beraten und vertreten große, mittelständische und kleine Arbeitgeber ebenso wie Geschäftsführer, leitende Angestellte, Arbeitnehmer, Personal- und Betriebsräte. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise im Arbeitsrecht.
Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit
- Individualarbeitsrecht, insbesondere Gestaltung und Optimierung von
- Arbeitsverträgen
- Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
- befristete Arbeitsverträgen, Teilzeit- und Altersteilzeitverträgen
- Allgemeines Kündigungsschutzrecht, insbesondere Kündigungsschutzgesetz
- Besonderes Kündigungsschutzrecht, insbesondere Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung
- Gestaltung und Optimierung flexibler Vergütungssysteme und flexibler Arbeitszeitmodelle
- Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht
- Antidiskriminierungsrecht, insbesondere Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Tarifrecht
- Gestaltung und Optimierung von Betriebsvereinbarungen