Dr. Christoph Wüterich

  • Bankrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Prozessführung

Werdegang

Jahrgang 1960

  • Studium in Bonn und Tübingen
  • Promotion 1985
  • Rechtsanwalt seit 1988
  • Präsident des Deutschen Hockey-Bundes von 1999 bis 2005
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontakt

T: 0711 / 23 99 2-0

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Beim Call-ID-Spoofing erhält der Kunde einen Anruf unter einer vorgetäuschten Rufnummer der Bank oder Sparkasse. Das Empfängergerät zeigt die Rufnummer der Bank an, um die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Diese Möglichkeit besteht in unregulierten Kommunikationsnetzen wie dem Internet, ist aber auch in regulierten öffentlichen Netzen (z. B. VoIP- oder klassische Telekommunikations-Netze) möglich, wenngleich aufgrund des TKG verboten (https://de.wikipedia.org/wiki/Caller_ID_Spoofing).

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In einem bemerkenswerten von Wüterich Breucker Rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 12.01.2022 (Au 4 K 21.1107, juris) hat die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg der beklagten Gemeinde einen Eintrag in das Stammbuch verpasst, der in der Rechtsgeschichte seinesgleichen suchen dürfte. Das Verwaltungsgericht fasst zunächst in Rz. 19 der Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast hin zu einer Erschließungspflicht zusammen

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