Vereinbarkeit von Ämtern in Verein und Aktiengesellschaft
eingestellt am 12.01.2021 von Dr. Marius Breucker
Eingetragene Vereine gründen vielfach für ihre wirtschaftliche Tätigkeit eine eigene Gesellschaft, um auf diese Weise einerseits professionelle Strukturen für unternehmerische Aktivitäten zu schaffen und andererseits die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken vom Verein fernzuhalten. Namentlich im professionellen Sport gliedern Vereine die Profiabteilungen, die am Spielbetrieb der ersten oder zweiten Bundesligen teilnehmen, häufig in Spielbetriebsgesellschaften aus. Der Verein ist dann regelmäßig alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter oder Aktionär der gegründeten GmbH oder AG. In manchen Fällen ist die Eigenschaft als Mehrheitseigner vorgeschrieben, etwa nach der bekannten „50 + 1-Regelung“ im deutschen Profifußball.
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