Keine Corona Gutscheine bei beruflichen Fortbildungen/Seminaren
eingestellt am 20.05.2022 von Oliver Renner
Keine Corona-Gutscheine bei beruflichen Seminaren und Fortbildungen
OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 – 11 U 66/21 -
Auf Grund der Pandemie hat der Gesetzgeber in Art. 240 § 5 Abs. 1 EGBGB für Veranstalter die Möglichkeit vorgesehen, dem Inhaber einer vor dem 08. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein zu übergeben, wenn die Veranstaltung auf Grund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
Das Oberlandesgericht Celle hat in Bezug auf berufliche Veranstaltungen wie beispielsweise Tagungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die sich an Erwerbstätige richten entschieden, dass diese o.g. Regelung nicht anwendbar ist.
vollständig lesen »