Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden/zurückholen
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.03.2024 – 4 U 35/23 -
Wenn in Kreditverträgen unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sind, dann können Darlehensnehmer die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen verweigern und bei bereits erfolgter Zahlung zurückfordern.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil eine Bank verurteilt, die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung an den Kunden zurückzuerstatten. Grund hierfür war, dass für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehensbedingungen angegeben wurde, dass diese bis zum Ende der Zinslaufzeit erfolge. Die Zinsbindung wurde auf 15 Jahre vereinbart. Der Darlehensnehmer hat aber nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht. Nur bis dahin könnten auch Zinsen und mithin eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Die dahingehenden Angaben in den Darlehensbedingungen waren daher unwirksam und eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geschuldet:
vollständig lesen »