Pishing Angriff auf Konto – Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23 -
Einem Kunden einer Bank wurde nach einem Pishing – Angriff von Betrügern von seinem Konto rund € 50.000,00 durch nicht veranlasste Transfers seines Kontos entzogen. Er verklagte seine Bank auf Erstattung des Betrages.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bank dem Kunden das Geld nicht zurückerstatten muss: „Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer namhaften internationalen Sozietät. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen kann unterstellt werden, dass er in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren ist. Nach seiner informatorischen Anhörung verbleiben beim Senat keine Zweifel, dass er auch in der Erledigung seiner persönlichen Bankangelegenheiten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln geschäftlich erfahren ist; er berichtete, dass er Online- und Telefonbanking bei mehreren Instituten nutzt und war auch mit den grundlegenden Funktionen von Banking- bzw. TAN-Apps vertraut“, so das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 6. Dezember 2023 – 3 U 3/23 –).
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