Veröffentlicht am 25.01.2021 von Dr. Christoph Wüterich
Vorsorgevollmachten werden vom Vollmachtgeber für den Fall erteilt, dass er/sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 22.05.2009 von Dr. Marius Breucker
In der NJW-aktuell 23/2009 erschienenes Profil
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