Veröffentlicht am 22.01.2024 von Oliver Renner
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23 - Das Bundesverfassungsgericht sieht es mit Beschluss vom 24.11.2023 – AZ.: 1 BvR 1962/23 – ggf. als erlaubt an, den Gegenanwalt als „fette Sau“ und „Rumpelstilzchen“ zu bezeichnen:
Weiterlesen...Veröffentlicht am 20.03.2023 von Kanzlei Wüterich Breucker
Wird eine berechtigte Forderung nicht erfüllt und muss im Wege der Klage geltend gemacht werden, muss der Kläger die Adresse des Beklagten angeben. Häufig genug ist dem Kläger die aktuelle Anschrift nicht bekannt, und es stellt sich die Frage, wie er eine Klage gegen eine Person unbekannten Aufenthaltes erheben kann.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 25.02.2022 von Oliver Renner
Zugang von E-Mails – Beweislast beim Versender? - LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022 – 4 Sa 315/21 - Rechtlich relevante Erklärungen können auch per E-Mail abgegeben werden. Damit empfangsbedürftige Willenserklärungen wirksam sind, müssen diese auch beim Empfänger zugehen. Zugang liegt dann vor, wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Unterschieden wird also danach, ob und wann die Willenserklärung zugegangen ist. Den Beweis des Zugangs beim Empfänger muss hierbei grundsätzlich der Versender führen. Bei Emails ist dies aber umstritten.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 30.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Ein Unternehmen erhielt vom Lieferanten eine Rechnung für Warenlieferungen. Das Unternehmen ging davon aus, dass die Lieferung tatsächlich eingegangen sei und bezahlte die Rechnung vollständig und vorbehaltlos. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass fehlerhaft eine Warenlieferung gebucht wurde, die in Wahrheit nie eingetroffen war.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 13.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Ein mittelständisches Unternehmen im Maschinenbau verkaufte eine Anlage zur Herstellung von Stanzblechen an einen Händler. Vereinbart war eine Anzahlung von 30 % und eine Restzahlung binnen zehn Tagen nach Vertragsschluss, spätestens aber mit Abholung der Maschine. Der Käufer leistete keine Zahlung. Der Verkäufer musste die Maschine länger als geplant in seinen Betriebsstätten lagern. In dieser Situation kam er zur Kanzlei Wüterich Breucker.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 11.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Ein mittelständisches Unternehmen im Maschinenbau verkaufte eine Anlage zur Herstellung von Stanzblechen an einen Händler. Vereinbart war eine Anzahlung von 30 % und eine Restzahlung binnen zehn Tagen nach Vertragsschluss, spätestens aber mit Abholung der Maschine. Der Käufer leistete keine Zahlung. Der Verkäufer musste die Maschine länger als geplant in seinen Betriebsstätten lagern. In dieser Situation kam er zur Kanzlei Wüterich Breucker.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 09.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Wer in einem Zivilprozess einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen will, muss sämtliche zugrundeliegenden Tatsachen beweisen. „Dies stellt den Geschädigten oft vor nahezu unüberwindbare Probleme“, weiß Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Die Sozietät führt jedes Jahr hunderte von Zivilprozessen. Er weist zugleich auf einen möglichen Lösungsansatz hin: „Wenn gegen den Schädiger staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen, kann der Geschädigte die Beiziehung dieser Akten zum Zivilprozess beantragen“. Die Staatsanwaltschaft muss die Akten regelmäßig zur Verfügung stellen, sofern nicht die Zwecke des Ermittlungsverfahrens gefährdet werden. Namentlich nach Abschluss der Ermittlungen steht einer Übersendung der Übermittlungsakte an das zuständige Zivilgericht nichts entgegen.
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