Maschinenrichtlinie – Haftung des Herstellers und des Arbeitgebers
eingestellt am 18.11.2020 von Dr. Marius BreuckerLiefert ein Hersteller eine Maschine unter Verstoß gegen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an ein Unternehmen und setzt das Unternehmen die Anlage in seinem Betrieb ein, so haftet der Hersteller regelmäßig einem dadurch geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens aufgrund eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Daneben haftet das Unternehmen als Gesamtschuldner, wenn es seinerseits seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.
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