Familienrecht

Unsere Kanzlei betreut bundesweit Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend im Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht und in Vermögensauseinandersetzungen und vertreten Sie in privaten Verhandlungen und vor Gericht. Wichtig ist uns eine fundierte persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um auf die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation einzugehen.

Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit

  • Eheverträge, eheliches Güterrecht: Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft, Gütertrennung
  • Scheidungsrecht: einvernehmliche und streitige Scheidungen
  • Unterhaltsrecht: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
  • Begleitende vermögens- und erbrechtliche Fragen

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Trennung trotz gemeinsamer Wohnung OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Beginn der Trennung von Eheleuten in einer gemeinsamen Wohnung unter „erleichterten“ Voraussetzungen angenommen, insbesondere wenn Kinder noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Hierzu der Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 15.04.2024 Nr. 19/24:

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