Unsere Kanzlei betreut Sie bundesweit in allen Bereichen des Migrationsrechts. Wir vertreten Sie außergerichtlich, im behördlichen Verfahren sowie vor den Verwaltungsgerichten, auch im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfe. Wichtig ist uns eine fundierte persönliche Beratung, die Ihre individuelle Situation in den Mittelpunkt stellt.
Die Beratung kann auch in englischer, spanischer und französischer Sprache erfolgen.
Schwerpunkte unserer migrationsrechtlichen Tätigkeit:
- Aufenthaltsrecht
- Visum
- Familiennachzug
- Studium/Ausbildung
- Fachkräfte
- Blaue Karte
- Duldung
- Chancenaufenthalt
- Niederlassungserlaubnis
- Asylrecht
- EU-Freizügigkeitsrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung
Arbeitsmigrationsrecht
Wir beraten Beschäftigte, Arbeitgeber sowie Selbständige und Freiberufler bundesweit in allen Fragen des Arbeitsmigrationsrechts. Wir begleiten Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation oder Aufenthaltsstatus – bei der Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland und unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Beschäftigung internationaler Mitarbeiter. Auch Selbständige und Freiberufler beraten wir bei aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem beschleunigten Fachkräfteverfahren, dessen Durchführung wir umfassend begleiten. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen ist gewährleistet, dass auch arbeitsrechtliche Fragestellungen nahtlos in die Beratung einbezogen werden.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht, auch im Rahmen von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH). Die Beratung kann auch in englischer, spanischer und französischer Sprache erfolgen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
- Arbeitgeber
- Beschäftigte
- Freiberufler
- Selbständige
- Visumverfahren
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Blaue Karte