Bank- und Kapitalmarktrecht


Unsere Kanzlei betreut bundesweit Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen und vor Gericht. Auf Wunsch gestalten oder optimieren wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge. Wir nehmen uns Zeit, um auf Ihre Belange und Ihre besondere Situation einzugehen.

Kapitalanleger, Anlageberater und -vermittler und Banken vertrauen auf unsere Expertise, die wir in den vergangenen Jahrzehnten erworben haben. Unser Anspruch ist eine objektive unabhängige Beratung ohne ideologische Scheuklappen.

SCHWERPUNKTE UNSERER TÄTIGKEIT IM BANKRECHT

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Konto und dessen Sonderformen, Zahlungsverkehr einschließlich des Rechts der Kreditkarten, Debitkarten sowie Electronic- und Internet-Banking.
  • Kreditvertragsrecht: Darlehen, Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Kreditsicherung, Kündigungs- und Widerrufsrechte
  • Leasing, Factoring
  • Auslandsgeschäft der Banken
  • Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft
  • Steuerliche Bezüge zum Bankrecht

SCHWERPUNKTE UNSERER TÄTIGKEIT IM KAPITALMARKTRECHT

  • Wertpapierhandel
  • Börsenrecht: Rechte und Pflichten der Aktionäre, des Vorstands . und des Aufsichtsrates, Vorbereitung und Begleitung von Aktionärsversammlungen
  • Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial- und Emissionsgeschäft, Swapgeschäft
  • Termingeschäft
  • Prospektrecht und Prospekthaftung
  • Rechtsfragen des Grauen Kapitalmarktes
  • Anlageberatung- und vermittlung
  • Vermögensverwaltung und -verwahrung
  • Private und betriebliche Altersvorsorge
  • Steuerliche Bezüge zum Kapitalmarktrecht

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Weitere Informationen hierzu in unserem Blog