Erbrecht

Unsere Kanzlei betreut bundesweit Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Testamente und Erbverträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in privaten Verhandlungen und vor Gericht. Wichtig ist uns eine fundierte persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um auf die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation einzugehen. Gerade das Erbrecht erfordert neben ausgewiesener juristischer Expertise vorausschauendes Denken.

Schwerpunkte unserer erbrechtlichen Tätigkeit

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Lebzeitige Schenkungen und Vermögensübertragungen
  • Optimierte erbrechtliche Gestaltungen, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse, Auflagen Wohnrecht und Nießbrauch unter Berücksichtigung des Steuerrechts
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Stiftungen unter Berücksichtigung des Steuerrechts
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Maßnahmen nach eingetretenem Erbfall, insbesondere Ausschlagung, Auskunftsanspruch und Beschränkung der Haftung auf den Nachlass
  • Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften 
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und -liquidation

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Mit Beschluss vom 26. Oktober 2012, Aktenzeichen IV ZB 33/10 traf der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum „Behindertentestament“:

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