Bau- und Architektenrecht

Ein traditioneller Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Bau- und Architektenrecht.

Zu unseren Mandanten zählen große, mittelständische und kleine Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger, Immobilienentwickler, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer ebenso wie Grundstücksverwalter und Facility-Manager. Sie vertrauen auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und unsere ausgewiesene Expertise im Baurecht.

Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen, vor Behörden und vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit 

  • Kauf von Immobilien und begleitende Finanzierung
  • Objektvermarktung, insbesondere Miet-, Pacht- und Maklerverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Werkverträgen, Baumängelgewährleistung
  • Krisenmanagement bei Bauzeitverzögerungen und Sanierung notleidender Objekte
  • Umweltrechtliche Beratung, insbesondere Erkundung und Sanierung von Altlasten
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren und ordentlichen gerichtlichen Verfahren
  • Öffentliches Baurecht
  • Gestaltung und Optimierung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Instrumente der Anspruchssicherung für Besteller und Auftragnehmer
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen
  • Vergaberechtsstreitigketen

Letzte Blogartikel zum Thema

Entscheidung des BGH zu den Anforderungen an einen schlüssigen Parteivortrag: Kann der Kläger den Umfang seiner Leistungen nicht präzise nach den vertraglichen Vereinbarungen ermitteln, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die den Rückschluss auf den Umfang der erbrachten Leistungen ermöglichen.

Weiterlesen...

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in der Rechtssache VII ZR 191/23 vom 22.11.2024 klar, dass eine Partei ihre Schlussrechnung auch noch im Laufe des Rechtsstreits ändern kann. Sie kann also ihre Schlussrechnung während des Prozesses korrigieren, auch wenn die geänderte Schlussrechnung zu der zunächst vorgelegten in Widerspruch steht. Widersprüche, die sich aus der Änderung des Vortrags ergeben, dürfen erst im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, dass das Gericht ein (erhebliches) Beweisangebot nicht bereits wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag ignorieren kann.

Weiterlesen...

KfW Förderung Haftung des Architekten für Falschberatung Landgericht Frankenthal, Urteil vom 25.01.2024 – 7 O 13/23 – Das Landgericht Frankenthal hatte in seinem Urteil vom 25.01.2024 – Aktenzeichen: 7 O 13/23 – über die Schadensersatzhaftung eines Architekten im Zusammenhang mit einem KfW – Antrag bei einer energetischen Gebäudesanierung zu entscheiden. Im Ergebnis wurde der Klage stattgegeben und die dahingehenden Pflichten des Architekten konkretisiert.

Weiterlesen...

Kontaktieren Sie uns

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit per Telefon oder Kontaktformular zur Verfügung.

Anfrage senden

Kontakt

Tel: 0711 / 23 99 2-0

sekretariat@wueterich-breucker.de

Kanzlei Stuttgart

Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart

Kanzlei Berlin

Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart