Bau- und Architektenrecht


Ein traditioneller Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Bau- und Architektenrecht.

Zu unseren Mandanten zählen große, mittelständische und kleine Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger, Immobilienentwickler, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer ebenso wie Grundstücksverwalter und Facility-Manager. Sie vertrauen auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und unsere ausgewiesene Expertise im Baurecht.

Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen, vor Behörden und vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit 

  • Kauf von Immobilien und begleitende Finanzierung
  • Objektvermarktung, insbesondere Miet-, Pacht- und Maklerverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Werkverträgen, Baumängelgewährleistung
  • Krisenmanagement bei Bauzeitverzögerungen und Sanierung notleidender Objekte
  • Umweltrechtliche Beratung, insbesondere Erkundung und Sanierung von Altlasten
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren und ordentlichen gerichtlichen Verfahren
  • Öffentliches Baurecht
  • Gestaltung und Optimierung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Instrumente der Anspruchssicherung für Besteller und Auftragnehmer
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen
  • Vergaberechtsstreitigketen

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