KfW Förderung - Zuschuss Energieberater muss wegen falscher Energieberatung Schadensersatz bezahlen Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2025 – Aktenzeichen: 30 O 197/23 - Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.02.2025 – AZ: 30 O 197/23 – einen Energieberater wegen fehlerhafter Energieberatung für eine KfW Förderung zum Schadensersatz verurteilt. Zwar wird angenommen, dass ein Energieberater in der Regel grundsätzlich keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung schuldet oder gar eine Garantie dafür übernimmt. Der Energieberater schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen. Werden diese Beratungspflichten verletzt, haftet der Energieberater dem Hausherrn gegenüber auf Schadensersatz, so das Landgericht Berlin im Urteil vom 18.02.2025 – AZ 30 O 197/23 -.
Weiterlesen...Entscheidung des BGH zu den Anforderungen an einen schlüssigen Parteivortrag: Kann der Kläger den Umfang seiner Leistungen nicht präzise nach den vertraglichen Vereinbarungen ermitteln, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die den Rückschluss auf den Umfang der erbrachten Leistungen ermöglichen.
Weiterlesen...Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in der Rechtssache VII ZR 191/23 vom 22.11.2024 klar, dass eine Partei ihre Schlussrechnung auch noch im Laufe des Rechtsstreits ändern kann. Sie kann also ihre Schlussrechnung während des Prozesses korrigieren, auch wenn die geänderte Schlussrechnung zu der zunächst vorgelegten in Widerspruch steht. Widersprüche, die sich aus der Änderung des Vortrags ergeben, dürfen erst im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, dass das Gericht ein (erhebliches) Beweisangebot nicht bereits wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag ignorieren kann.
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