Dr. Marius Breucker

Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Sportrecht, Schiedsverfahren

Werdegang

Jahrgang 1973

  • Studium in Tübingen, Lausanne, Berlin (Humboldt), Würzburg
  • Rechtsanwalt seit 2002
  • Promotion 2002
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim (2002 - 2013)
  • Berater des Bundesministeriums des Innern zur Fußball WM 2006
  • Referendar-AG-Ausbilder
  • Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen
  • Richter am Deutschen Sportschiedsgericht
  • Seminartrainer in Unternehmen

Kontakt

T: 0711 / 23 99 2-0

E: marius.breucker@wueterich-breucker.de

Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart

Letzte Blogartikel

Tritt das gewählte Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins vor Ablauf seiner Amtsperiode zurück, so stellt sich – sofern die Satzung keine abweichende Regelung trifft – regelmäßig auf der nächsten Mitgliederversammlung die Frage, ob und gegebenenfalls für welche Amtszeit die freigewordene Vorstandsposition neu zu besetzen ist.

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In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob der Gesellschafter einer GmbH persönlich oder aber mit seiner eigenen Gesellschaft im Verhältnis zur GmbH einem Wettbewerbsverbot unterliegt. Bejahendenfalls läge in einem gleichwohl ausgeübten Wettbewerb ein Pflichtverstoß, der - je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag – etwa zur Einziehung eines Gesellschaftsanteils und damit zum Ausschluss des Gesellschafters aus der Gesellschaft führen kann.

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Nach dem Feuerzeugwurf auf den Bochumer Torwart Patrick Drewes beim Bundesligaspiel 1. FC Union Berlin gegen VfL Bochum am 14. Dezember 2024 entschied das DFB-Sportgericht auf Einspruch des VfL Bochum am 9. Januar 2025, das Spiel mit 2:0-Toren zugunsten des VfL Bochum zu werten. Hiergegen legte der 1. FC Union Berlin Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein, der sich Holstein Kiel und der FC St. Pauli anschlossen.

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