Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung?

Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung? Zwischen dem XI. Zivilsenat und dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs besteht derzeit keine Einigkeit über eine für zahlreiche anhängige Rechtsstreitigkeiten sowie ggf. noch offene Schadensersatzansprüche wesentliche Rechtsfrage. Wann hier Klarheit bestehen wird, ist noch offen.
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Klage bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten

Wird eine berechtigte Forderung nicht erfüllt und muss im Wege der Klage geltend gemacht werden, muss der Kläger die Adresse des Beklagten angeben. Häufig genug ist dem Kläger die aktuelle Anschrift nicht bekannt, und es stellt sich die Frage, wie er eine Klage gegen eine Person unbekannten Aufenthaltes erheben kann.
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Western Union erstattet Transferbetrag nach Klage

Western Union erstattet Transferbetrag nach Klage Western Union bietet Bargeldtransfers ins Ausland an. Ein Kunde von Western Union hatte via Online im August 2022 an Western Union den Auftrag erteilt. an seinen Schwager in der Türkei, einen Betrag in Höhe von € 3.330,00 zu transferieren. Der Betrag sollte in bar in der Türkei ausbezahlt werden. Das Konto wurde belastet und der Betrag inklusive Transfergebühr in Höhe von € 5,90, also insgesamt € 3.335,90 Western Union zur Durchführung des Auftrags gutgeschrieben. Die beauftragte Barauszahlung an den Schwager in der Türkei ist jedoch nicht erfolgt. Mehrfache Versuche scheiterten, obgleich der Schwager korrekt ausgewiesen in der Türkei zur Abholung erschien und die Vorgaben von Western Union erfüllt wurden. Der Auftrag wurde daher wieder storniert und Western Union zur Rückzahlung aufgefordert. Vergeblich. Der Kunde beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen Western Union vorzugehen.
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