Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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Lignum Edelholz - Anlegeranwälte wollen weiterhin Vermittler verklagen

LIGUM Edelholz Anlegeranwälte wollen weiterhin Vermittler verklagen Eine Anwaltskanzlei wirbt weiterhin mit einem Schreiben vom 10.07.2024 um Anleger der von der Anwaltskanzlei bezeichneten „insolventen Lignum Gruppe“. Danach sollen Vermittler in Anspruch genommen werden. Vermittler sollten sich hiergegen aktiv zur Wehr setzen.
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Zuraten zu einer Risikolebensversicherung ist nicht zwingend

Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2024 – 3 U 79/23 – Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 26.04.2024 – Aktenzeichen 3 U 79/23 – zum einen die Pflichten des Versicherungsmaklers/-vermittlers im Hinblick auf das Anraten zum Abschluss einer Risikolebensversicherung und zum anderen die Folgen einer nicht vorhandenen Dokumentation nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Hinblick auf die Beweislastverteilung konkretisiert.
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Rürup Rente - Über Besonderheiten muss aufgeklärt werden

Rürup - Rente - Über Besonderheiten ist aufzuklären OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.10.2023 – 1 U 43/23 - Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.10.2023 – Aktenzeichen 1 U 43/23 – bestehen hohe Anforderungen an die Aufklärung in Bezug auf die Vermittlung/Beratung einer Rürup – Rente.
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