Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Aktuelle Blog Artikel

Lignum Edelholz - Klage gegen Vermittler abgewiesen

LIGNUM Edelholz Investitionen AG Landgericht Berlin weist Klage gegen Vermittler ab Lignum Edelholz Investitionen AG hat Kaufverträge für eine bestimmte Menge Edelholz angeboten. Die Zahlung des Kaufpreises sollte in Raten erfolgen. Über das Vermögen der Lignum Edelholz Investitionen AG wurde bereits im Jahr 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Kammergericht Berlin ist seit dem Jahr 2019 ein Kapitalanlagemusterverfahren anhängig, bei dem sich zahlreiche Käufer des Edelholzes angemeldet haben. Zahlreiche Käufer hatten auch schon seit 2017 Klage gegen die ehemaligen Vorstände sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klage eingereicht.
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Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen zu Fortbildungskosten unwirksam

Rückzahlungsklausel in Arbeitsverträgen zu Fortbildungskosten unwirksam - BAG, Urteil vom 25.04.2023 – 9 ARZ 187/22 – Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.04.2023 – Aktenzeichen: 9 ARZ 187/22 – entschieden, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag wegen Verstoß gegen AGB-Recht unwirksam ist, wonach vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser die Prüfung wiederholt (ausgenommen Härtefälle) nicht antritt oder binnen zwei Jahren nach dem Examen kündigen sollte.
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WWM PLUS AG - Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen

WWM Plus AG – Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen - Landgericht Heilbronn, Urteil vom 04.08.2023 – 10 O 263/22 Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Insolvenzverwalters der WWM Plus AG gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner abgewiesen. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind. Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn liegen im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht vor.
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