Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Aktuelle Blog Artikel

Vereinsrecht: Rückforderung von Coronahilfen

Wenn ein Verein Coronahilfen (Corona-Soforthilfen I und II, Coronahilfe Profisport 2020) beantragt und erhalten hat, kommt es nach Erstellung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 zu entsprechenden Schlussabrechnungen durch die zuständigen Lan-desbehörden bzw. das Bundesverwaltungsamt.
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Western Union muss Zinsen und Anwaltskosten zahlen

Western Union muss Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.05.2023 – 11 C 220/23 – Western Union bietet Bargeldtransfers ins Ausland an. Ein Kunde von Western Union hatte via Online im August 2022 an Western Union den Auftrag erteilt. an seinen Schwager in der Türkei, einen Betrag in Höhe von € 3.330,00 zu transferieren. Der Betrag sollte in bar in der Türkei ausbezahlt werden. Das Konto wurde belastet und der Betrag inklusive Transfergebühr in Höhe von € 5,90, also insgesamt € 3.335,90 Western Union zur Durchführung des Auftrags gutgeschrieben. Die beauftragte Barauszahlung an den Schwager in der Türkei ist jedoch nicht erfolgt. Mehrfache Versuche scheiterten, obgleich der Schwager korrekt ausgewiesen in der Türkei zur Abholung erschien und die Vorgaben von Western Union erfüllt wurden. Der Auftrag wurde daher wieder storniert und Western Union zur Rückzahlung aufgefordert. Vergeblich. Der Kunde beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen Western Union vorzugehen.
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Unberechtigte Nutzung einer Kreditkarte-Girocard - Bank muss zahlen - OLG Stuttgart

Bank haftet bei unberechtigter Nutzung einer Kreditkarte oder Girocard OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2023 – 9 U 200/22 – Derzeit häufen sich die Fälle, bei denen Bankkunden durch Betrug beim Online Banking durch angeblich autorisierten Überweisungen oder die unberechtigte Nutzung einer Kreditkarte oder Girocard Geld verlieren. Verloren ist das Geld hierbei nicht. Es hat nur jemand anderes, nämlich der Betrüger/die Betrügerin. Diese aber dingfest zu machen und die Zahlungen zurückzuerhalten erweist sich in den meisten Fällen praktisch als aussichtlos. Die Ermittlungsverfahren werden regelmäßig eingestellt, da die Täter nicht zu ermitteln sind. Es stellt sich dann die Frage, ob von der Bank verlangt werden kann, das Konto wieder auf den Stand ohne die betrügerischen/unberechtigten Transaktionen zu stellen (sog. valutamäßige Rückbuchung) oder ob die Bank ggf. gegen den Kunden Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung eine Bank verurteilt, nach unberechtigter Nutzung der Girocard die nicht autorisierten Transaktionen in Höhe von rund € 18.500,00 an den Kunden zu zahlen.
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