Gewerbliches Mietrecht


Über das Wohnraummietrecht hinaus betreut unsere Kanzlei im Schwerpunkt Parteien gewerblicher Mietverhältnisse. Langfristiger Bestandsschutz und behördliche Genehmigungen sind häufig von existenzieller Bedeutung.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Vertragsanbahnung, während des laufenden Mietverhältnisses und nach beendetem Vertrag. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen sollen Ihnen langfristig als verlässliche Basis dienen und Verwaltungsaufwand minimieren.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Gestaltung und Optimierung von 
    - Mietverträgen
    - Pachtverträgen
    - Zusatzvereinbarungen
  • Vertragsmanagement zur interessengerechten Durchführung des Mietverhältnisses, insbesondere 
    - Rechte und Pflichten der Parteien
    - Instandhaltung und Instandsetzung 
    - Mängel des Mietobjekts
    - Sortimentschutz
    - Werbegemeinschaften 
  • Veränderung der Interessenlage während des laufenden Mietverhältnisses
  • Vertretung gegenüber dem Vertragspartner, Nachbarn und anderen Mietern sowie vor Behörden und vor Gericht

Letzte Blogartikel zum Thema

Mietanpassung bei coronabedingtem Umsatzrückgang eines Gewerbebetriebes

Mietanpassung bei coronabedingtem Umsatzrückgang eines Gewerbebetriebes? OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.0.2022 – 2 U 138/21 – Der Inhaber eines Reinigungsbetriebes in Frankfurt am Main hatte im Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen auf Grund der Pandemie ab März 2020 einen erheblichen Umsatzeinbruch. In der Zeit von April bis Juli 2020 zahlte er daher keine Miete. Der Vermieter hatte die ausstehenden Mieten eingeklagt und das Landgericht gab der Klage statt. Hiergegen wurde Berufung eingelegt und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierüber mit Beschluss am 18.02.2022 – AZ.: 2 U 138/21 – entschieden.
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BGH entscheidet über coronabedingte Mietminderung

Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 – XII ZR 8/21 – erstmals über die Frage entschieden, ob ein Gewerbemieter für die Zeit einer behördlich angeordneten coronabedingten Geschäftsschließung zur vollständigen Mietzahlung weiter verpflichtet ist.
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Ausschluss von Konkurrenzschutz und Öffnungspflicht wirksam

Die Rechtsprechung zu Sortiments- und Konkurrenzschutzklauseln bei gewerblichen Mietverträgen insbesondere in Einkaufszentren ist mannigfaltig. Der Bundesgerichtshof musste über die Wirksamkeit einer Klausel in einem gewerblichen Mietvertrag entscheiden, die einerseits den Konkurrenzschutz eines Ladenmieters in einem Einkaufszentrum ausschließt und andererseits eine Öffnungspflicht beinhaltete. Der Bundesgerichtshof sah darin keine unangemessene Benachteiligung des Ladenmieters, wenn zugleich auch eine vage Sortimentsbindung gegeben ist. Der Ladenmieter könne sich hier mit einem breiten Warenangebot schützen.
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Weitere Informationen hierzu in unserem Blog