Mietanpassung bei coronabedingtem Umsatzrückgang eines Gewerbebetriebes? OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.0.2022 – 2 U 138/21 – Der Inhaber eines Reinigungsbetriebes in Frankfurt am Main hatte im Zusammenhang mit den behördlichen Anordnungen auf Grund der Pandemie ab März 2020 einen erheblichen Umsatzeinbruch. In der Zeit von April bis Juli 2020 zahlte er daher keine Miete. Der Vermieter hatte die ausstehenden Mieten eingeklagt und das Landgericht gab der Klage statt. Hiergegen wurde Berufung eingelegt und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierüber mit Beschluss am 18.02.2022 – AZ.: 2 U 138/21 – entschieden.
Weiterlesen...Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2022 – XII ZR 8/21 – erstmals über die Frage entschieden, ob ein Gewerbemieter für die Zeit einer behördlich angeordneten coronabedingten Geschäftsschließung zur vollständigen Mietzahlung weiter verpflichtet ist.
Weiterlesen...Die Rechtsprechung zu Sortiments- und Konkurrenzschutzklauseln bei gewerblichen Mietverträgen insbesondere in Einkaufszentren ist mannigfaltig. Der Bundesgerichtshof musste über die Wirksamkeit einer Klausel in einem gewerblichen Mietvertrag entscheiden, die einerseits den Konkurrenzschutz eines Ladenmieters in einem Einkaufszentrum ausschließt und andererseits eine Öffnungspflicht beinhaltete. Der Bundesgerichtshof sah darin keine unangemessene Benachteiligung des Ladenmieters, wenn zugleich auch eine vage Sortimentsbindung gegeben ist. Der Ladenmieter könne sich hier mit einem breiten Warenangebot schützen.
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