KfW Förderung - Zuschuss
Energieberater muss wegen falscher Energieberatung Schadensersatz bezahlen
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2025 – Aktenzeichen: 30 O 197/23 -
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.02.2025 – AZ: 30 O 197/23 – einen Energieberater wegen fehlerhafter Energieberatung für eine KfW Förderung zum Schadensersatz verurteilt.
Zwar wird angenommen, dass ein Energieberater in der Regel grundsätzlich keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung schuldet oder gar eine Garantie dafür übernimmt.
Der Energieberater schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen. Werden diese Beratungspflichten verletzt, haftet der Energieberater dem Hausherrn gegenüber auf Schadensersatz, so das Landgericht Berlin im Urteil vom 18.02.2025 – AZ 30 O 197/23 -.
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