Greenwood International AG
Haftung des Vermittlers/Beraters auf Schadensersatz?
LG Ulm, Urteil vom 09.06.2025 – 5 O 52/25
Anleger konnten bei der zwischenzeitlich insolventen Greenwood International AG mit Sitz in der Schweiz als sogenanntes Direktinvestment Bäume erwerben.
Fraglich ist, ob es sich hierbei im eine Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagegesetz handelte. Wenn dies der Fall ist, dass hatten Vermittler/Berater dahingehende gesetzlich geregelte Beratungs-/ und Dokumentationspflichten zu erfüllen und es bestand zudem eine Prospektpflicht.
Das Landgericht Ulm kam in seinem aktuellen noch nicht rechtskräftigen Urteil, vom 09.06.2025 zur Einschätzung, dass es sich bei dem Investment bei der Greenwood International AG um eine Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagegesetzes handelte.
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