Vorsicht bei Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmachten werden vom Vollmachtgeber für den Fall erteilt, dass er/sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist.
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