Veröffentlicht am 17.04.2024 von Oliver Renner
Trennung trotz gemeinsamer Wohnung OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Beginn der Trennung von Eheleuten in einer gemeinsamen Wohnung unter „erleichterten“ Voraussetzungen angenommen, insbesondere wenn Kinder noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Hierzu der Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 15.04.2024 Nr. 19/24:
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