Corona Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden
eingestellt am 20.09.2022 von Oliver Renner
Corona Sofort Hilfe muss nicht zurückbezahlt werden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2022 – 20 K 393/22 –
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2022 – 16 K 125/22 –
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Verwaltungsgericht Köln haben entschieden, dass im Frühjahr 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen ausbezahlte Corona Soforthilfen an Selbständige und Kleinstunternehmen nicht zurückbezahlt werden müssen.
Beide Gerichte sehen keinen wirksamen Rückzahlungsvorbehalt in den Bescheiden.
Ob durch eine später eingeführte Förderrichtlinie sich was anderes ergeben könnte, könne dahinstehen, da diese bei Erlass der Bewilligungsbescheide noch nicht existierte.
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