WWM Plus AG - Erneut Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen

eingestellt am 02.02.2024

WWM Plus AG – Erneut Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen

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Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 24.01.2024 – 2 O 543/22

 

Nachdem das Landgericht Heilbronn bereits die Klage des Insolvenzverwalters der WWM Plus AG gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner abgewiesen, hat nunmehr auch das Landgericht Neubrandenburg eine gleichgelagerte Klage abgewiesen.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind.

Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn sowie des Landgerichts Neubrandenburg lagen in den beiden konkreten Fällen die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht vor.

Marketingzuschüsse können daher von Vertriebspartnern nicht zurückgefordert werden. Die Klagen wurden abgewiesen.

Ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die ebenfalls auf Rückzahlung in Anspruch genommen worden sind, können sich gerne an uns wenden.

Sie können sich hierfür an Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden, der bereits einige ehemalige Vertriebspartner vertritt.

 

O.Renner@wueterich-breucker.de

 

Stuttgart, den 02.02.2024

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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