Fitnessstudio muss Beiträge während Corona Lockdown zurückzahlen
eingestellt am 10.05.2022 von Oliver Renner
Fitnessstudio muss Beiträge während des Corona – Lockdowns zurückzahlen
BGH, Urteil vom 04.05.2022 – XII ZR 64/21 -
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.05.2022 die Betreiberin eines Fitnessstudios verurteilt, an ein Mitglied Beiträge zurückzubezahlen, die während der coronabedingten Schließung im Lastschriftverfahren eingezogen worden sind (BGH, Urteil vom 04.05.2022 – XII ZZR 64/21 -).
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