Beteiligung Dritter im Zivilprozess – Anwaltsstrategien bei Haupt- und Nebenintervention
eingestellt am 15.01.2017 von Dr. Marius Breucker
Tragen zwei Parteien einen Zivilprozess aus, haben Dritte in der Regel kein gesteigertes Interesse, hieran teilzunehmen. Das Gesetz sieht gleichwohl vor, dass sich ein Dritter am Rechtsstreit beteiligen kann. Es unterscheidet zwischen Hauptintervention und Nebenintervention.
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