Mitarbeiterdarlehen – Wirksamkeit einer sofortigen Rückzahlungsklausel
BAG, Urteil vom 28. September 2017 – 8 AZR 67/15 –
Die Rechtsprechung zu Mitarbeiterdarlehen ist komplex. Das Bundesarbeitsgericht musste über einen Fall entscheiden, wonach ein Mitarbeiterdarlehen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers sofort fällig und zur Rückzahlung gestellt wurde.
Eine Kündigungs- oder Fälligkeitsklausel, welche die weitere Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an den Fortbestand des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses knüpft, kann nach dem Bundesarbeitsgericht im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies ist dann der Fall, wenn auch Fallgestaltungen erfasst werden, in denen kein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers, also des Darlehensgebers gegeben ist.
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