Verfall von Urlaubsansprüchen: Hinweispflicht für Arbeitgeber
eingestellt am 06.03.2024 von Kanzlei Wüterich BreuckerDer Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres am Ende des Kalenderjahres verfällt. Der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers erlischt nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Andernfalls wird der Urlaubsanspruch in das nächste Kalenderjahr mitgenommen.
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