Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen zu Fortbildungskosten unwirksam
eingestellt am 24.08.2023 von Oliver Renner
Rückzahlungsklausel in Arbeitsverträgen zu Fortbildungskosten unwirksam
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BAG, Urteil vom 25.04.2023 – 9 ARZ 187/22 –
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.04.2023 – Aktenzeichen: 9 ARZ 187/22 – entschieden, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag wegen Verstoß gegen AGB-Recht unwirksam ist, wonach vom Arbeitgeber bezahlte Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser die Prüfung wiederholt (ausgenommen Härtefälle) nicht antritt oder binnen zwei Jahren nach dem Examen kündigen sollte.
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