Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung
eingestellt am 14.12.2022 von Oliver Renner
Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung
LG Mönchengladbach, Urteil vom 10.01.2022 – 12 O 376/20 -
Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 10.01.2022 – Aktenzeichen: 12 O 376/20 – entschieden, dass der Versicherer auch bei einer Beitragsreduzierung durch den Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Vertrag nachzubearbeiten resp. an den Handelsvertreter eine Stornogefahrmitteilung zu übersenden.
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