Provisionsrückforderungen im Stornofall

eingestellt am 11.07.2022

Provisionsrückforderungen im Stornofall

Der Versicherungsbote berichtete am 08.07.2022, dass auf Grund steigender Lebenshaltungskosten Verbraucher Einsparpotential suchen. Fündig werden viele bei ihren Versicherungen.

Wenn es zur Kündigung von Versicherungsverträgen kommt stellt sich die Frage, ob Provisionen vom Makler, Vertreter oder Vermittler wieder zurückverlangt werden können.

In einem aktuellen EBook hat Rechtsanwalt Oliver Renner die rechtlichen Grundlagen zum Thema „Provisionsrückforderungen im Stornofall“ zusammengefasst. Hier kann man sich einen ersten Überblick verschaffen.

Das EBook kann per Email an O.Renner@wueterich-breucker.de angefordert bestellt werden.

Stuttgart, den 11.07.2022

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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