WWM Plus AG – Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen
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Landgericht Heilbronn, Urteil vom 04.08.2023 – 10 O 263/22
Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Insolvenzverwalters der WWM Plus AG gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner abgewiesen.
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind.
Nach Auffassung des Landgerichts Heilbronn liegen im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nicht vor.
Marketingzuschüsse können daher von Vertriebspartner nicht zurückgefordert werden. Die Klage wurde abgewiesen.
Ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die ebenfalls auf Rückzahlung in Anspruch genommen worden sind, können sich gerne an uns wenden.
Sie können sich hierfür an Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden, der bereits einige ehemalige Vertriebspartner vertritt.
O.Renner@wueterich-breucker.de
Stuttgart, den 10.08.2023
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Charlottenstr. 22 - 24
70182 Stuttgart
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